zum Seitenende Seitenende Thailand » Rechtswesen » Kammern  » islamisches Recht  » Jugendstrafgericht  » Arbeitsgericht  » Finanzgericht  » Appellationsgericht  » Oberster Gerichtshof  » Supreme Court
 » Deutsche im Gericht  » kein Anwaltszwang  » Anwaltshonorar  » Extrahonorar
 » Anwalt ohne Extrahonorar  » Anwalt beantragen  » Gerichtskosten  » Ausländ. Urteile
 » Gerichtsstand bei Vertragsabschluss  » Wo gibts Infos?

Das Rechtswesen

Das Rechtssystem in Thailand ist relativ hoch entwickelt, sehr genau erfasst und umfassend geregelt sind:

Im Zivil- und Handelsgesetzbuch finden wir angelsächs. und kontinentaleurop. Elemente.
Die allgemeinen Vorschriften (Buch 1), das Recht der Schuldverhältnisse (Bücher 2 und 3) stimmen weitgehend mit dem 1. und 2. Buch des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches überein.

Die thailänd. Gerichtsbarkeit kennt 3 Instanzen. Die Gerichte der 1. Instanz finden wir in Bangkok und allen Provinzhauptstädten (Saan Dschangwad = Provinzgericht) mit den folgenden Kammern:

zum Seitenanfang Seitenanfang  |  Seitenende zum Seitenende

In Südthailand mit überwiegend islamischer Bevölkerung gilt - sofern Muslime betroffen sind - islamisches Recht. Familien- und Erbschaftsstreitigkeiten kommen vor den Kadi (religiöser islamischer Richter) mit zwei Beisitzern, seine Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Jugendstrafgerichte (Juvenile Courts) sind für Strafsachen von Minderjährigen zuständig und in zwei Kategorien aufgeteilt.
Der Central Juvenile Court ist für Bangkok zuständig und die Provincial Juvenile Courts sind in den grössten Provinzen eingerichtet.

Arbeitsgerichte - Der Central Labour Court in Bangkok ist für ganz Thailand zuständig.
Eine Kammer dieses Gerichts besteht aus zwei Berufsrichtern sowie jeweils einem Beisitzenden Richter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Einzige Rechtsmittelinstanz ist der Supreme Court.

Finanzgerichte - Der Central Tax Court soll in naher Zukunft durch den "Provincial Tax Court" unterstützt werden.
Das Gericht ist für Steuerstreitfragen und Widersprüchen gegen Steuerbescheide zuständig. Die alleinige Rechtsmittelinstanz ist nur der Supreme Court.

Das Appellationsgericht in Bangkok und die regionalen Appellationsgerichte sind zuständig für alle Berufungen gegen Urteile erster Instanz. Jeder Kammer sitzen zwei Richter vor.
Berufungen gegen Arbeits- und Finanzurteile werden ausschliesslich vor dem Supreme Court verhandelt.

Der Oberste Gerichtshof (Saan Dika) (Supreme Court) in Bangkok entscheidet über Revisionen gegen Urteile des Appellationsgerichts und Kraft Gesetz für besondere Angelegenheiten. Jede Kammer ist mit drei Richtern besetzt.

zum Seitenanfang Seitenanfang  |  Seitenende zum Seitenende

Deutsche Staatsangehörige sind vor der thail. Justiz den Thailändern rechtlich gleichgestellt, sofern die territoriale Zuständigkeit gegeben ist.

Ein genereller gesetzlicher Anwaltszwang besteht auch nicht vor dem Appellations- und Obersten Gericht. Weil aber die Gerichtssprache ausschliesslich thailändisch ist und thailändisches Verfahrensrecht angewandt wird, ist die Inanspruchnahme eines thailändischen Anwalts unbedingt geboten.

Die Berechnung des Anwaltshonorars richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Durchaus üblich ist die Vereinbarung gesonderter Honorarzahlungen. Sollte ein Ausländer nachweisen, dass er die Gerichtskosten, jedoch die frei vereinbarten Anwaltshonorare nicht zahlen kann, wird ihm auf Antrag von der thailändischen Anwaltskammer ein Anwalt zugewiesen. Hierzu besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung.

zum Seitenanfang Seitenanfang  |  Seitenende zum Seitenende

Die unterlegene Gerichtspartei hat grundsätzlich alle Kosten wie Gerichtskosten, Zeugengelder, Anwaltsgebühren im gesetzlichen Rahmen zu tragen.
Das Gericht kann nach Erwägung auch eine abweichende Kostenentscheidung treffen. Soweit nicht anders geurteilt wird, trägt bei einem Vergleich jede Partei ihre Kosten.

Ausländische Urteile können in Thailand nur als Beweismittel im Rahmen eines neuen Prozesses verwendet werden.
Demnach ist mit thailändischen Vertragspartnern die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes unwirksam.

In der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Bangkok bekommen Sie Auskunft.
Sie verfügt auch über eine Liste von Anwälten und über deren Spezialgebiete.


 
 

zum Seitenanfang Seitenanfang  |  Zur Startseite   www.martinus-ebner.de/